Kartellamt prüft Rückzahlung der Wasserbetriebe
Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Höhe der Wasserpreise in Berlin beanstandet, nun steht offenbar die Höhe der Rückzahlungen der Wasserbetriebe an ihre Kunden im Blickpunkt. Die Behörde prüfe, ob mit der angekündigten Rückerstattung in Höhe von rund 60 Millionen Euro "unsere Preissenkungsverfügung hundertprozentig umgesetzt wurde", sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, dem "Tagesspiegel" (Montagsausgabe).
Im vergangenen Jahr hatte das Kartellamt entschieden, dass die Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Die Wasserbetriebe mussten daraufhin ihre Tarife senken und wurden zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Die Berliner müssen aber zunächst weiter hohe Wasserpreise zahlen. Solange der Rechtsstreit um die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamts offen sei, wollen die Wasserbetriebe die Preise nicht senken.
Derzeit klagt das Unternehmen gegen diese Verfügung. Nach Ostern will das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber entscheiden. Wird der Rechtsstreit um die Wasserpreise 2013 nicht gelöst, gibt es erneut eine Rückzahlung. Unklar ist noch, was mit bereits gezahlten Gutschriften geschieht, sollten die Wasserbetriebe den Rechtsstreit gewinnen.
Im vergangenen Jahr hatte das Kartellamt entschieden, dass die Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Die Wasserbetriebe mussten daraufhin ihre Tarife senken und wurden zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Die Berliner müssen aber zunächst weiter hohe Wasserpreise zahlen. Solange der Rechtsstreit um die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamts offen sei, wollen die Wasserbetriebe die Preise nicht senken.
Derzeit klagt das Unternehmen gegen diese Verfügung. Nach Ostern will das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber entscheiden. Wird der Rechtsstreit um die Wasserpreise 2013 nicht gelöst, gibt es erneut eine Rückzahlung. Unklar ist noch, was mit bereits gezahlten Gutschriften geschieht, sollten die Wasserbetriebe den Rechtsstreit gewinnen.
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